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Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. |
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung
Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich
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