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Kategorie M
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen. |
Motorfahrräder
Berechtigungen
Kategorie M
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen.
Voraussetzungen
Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs nicht notwendig
Theorieprüfung; vereinfachte Theorie für Kat. M
Verkehrskunde nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis: Kein Lernfahrausweis notwendig
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