Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden

 

 

Berechtigungen

Kategorien B, B1, C, C1, F, G, M
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen, von leeren Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und leeren Trolleybussen. Soweit das Führen von leeren Fahrzeugen anderer Kategorien erlaubt ist, dürfen Personen mitgeführt werden, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 / 21 Jahre
Erforderliche Kategorien: B

Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor C erworben werden muss
Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor C erworben werden mussZusatztheorieprüfung: Ja
Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor C erworben werden muss

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich

 

Lastwagen Fahrschule "CE"
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

 

Berechtigungen

Kategorien BE, C1E, D1E*, DE*

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug

 

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 / 21 Jahre
Erforderliche Kategorien: C

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug.

 

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